Weitere Informationen können Sie aus dem Haushaltsrundschreiben 1/2021 vom 23.09.2021 im Punkt 9 entnehmen.
Die Finanzierung von Publikationskosten /Druckkostenzuschüssen aus Haushaltsmitteln (TG 61/ TG 62/ TG 64) ist nach dieser Regelung nur möglich, wenn
- a) es sich um echte Druckkostenzuschüsse handelt. Ausgeschlossen ist die Variante, dass statt eines Zuschusses eine bestimmte Anzahl von Exemplaren des Buches gekauft wird und
- b) der Wissenschaftler vom Verlag kein Honorar erhält und auch keine sonstigen Einnahmen aus dem Vertrag mit dem Verlag erzielt.
Angelika Murzin
Referat D2.1 - Haushalt