Finanzierung von Publikationskosten/ Druckkostenzuschüssen aus Haushaltsmitteln – Übergangsregelung verlängert bis 31.12.2024

Weitere Informationen können Sie aus dem Haushaltsrundschreiben 1/2021 vom 23.09.2021 im Punkt 9 entnehmen. 

Die Finanzierung von Publikationskosten /Druckkostenzuschüssen aus Haushaltsmitteln (TG 61/ TG 62/ TG 64) ist nach dieser Regelung nur möglich, wenn

  • a) es sich um echte Druckkostenzuschüsse handelt. Ausgeschlossen ist die Variante, dass statt eines Zuschusses eine bestimmte Anzahl von Exemplaren des Buches gekauft wird und
  • b) der Wissenschaftler vom Verlag kein Honorar erhält und auch keine sonstigen Einnahmen aus dem Vertrag mit dem Verlag erzielt.

Angelika Murzin
Referat D2.1 - Haushalt


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