Die Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung fördert hervorragende Doktorandinnen und Postdoktorandinnen mit Kindern in Fächern der experimentellen Naturwissenschaften und der medizinischen Grundlagenforschung mit einer monatlichen Zuwendung von 500 Euro für ein Jahr, auf Antrag auch für zwei Jahre. Mit der Zuwendung möchte die Stiftung den jungen Wissenschaftlerinnen finanzielle Mittel für Entlastungen im Haushalt und bei der Kinderbetreuung zur Verfügung stellen, um auf diese Weise die für die wissenschaftliche Karriere erforderliche Freiheit und Mobilität zu unterstützen. Weitere Informationen zur Stiftung und zu den Antragsbedingungen finden Sie auf der Webseite der Christiane-Nüsslein-Volhard-Stiftung.
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Dr. Heidrun Jander
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Rostock