Festlegungen des BM für die Hochschulen in M-V wurden bis 31.05.2020 verlängert

In  der Zweiten Erlassänderung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommerns vom 15.05.2020 wurden die aktuell geltenden Regelungen für die Hochschulen bis 31.05.2020 verlängert. 

Gleichzeitig wurden weitere (kleine) Lockerungen auf den Weg gebracht. Die Bibliotheken können die Öffnung der Lesesäle unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln vorbereiten. Gleiches gilt für die Studierendenwerke, welche eine Ausweitung des Mensabetriebes vorbereiten können.

Die Regelungen durch das BM werden fortlaufend ergänzt und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung angepasst. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.

Bleiben Sie gesund und bitte achten Sie aufeinander und auf unsere Universität.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


Zurück zu allen Meldungen