In der dritten Erlassänderung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommerns vom 28.05.2020 wurden die aktuell geltenden Regelungen für die Hochschulen bis 14.06.2020 verlängert.
Die Verpflegungsbetriebe können ab dem 02.06.2020 weiter geöffnet werden; dies entspricht den Regelungen für Gaststätten. Das Studierendenwerk öffnet die Speisesäle der Mensen ( Mensa Süd, Mensa St.-Georg-Straße und Mensa Ulme). Die Mensa Multiple Choice (Schillingallee 18057 Rostock) bietet weiterhin Mensa TO GO an. Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten sowie Auswahlmöglichkeiten der Angebote finden Sie unter https://www.stw-rw.de/de/mensen-und-cafeterien/mensen-und-cafeterien/standorte.html.
Die Regelungen durch das Bildungsministerium werden fortlaufend angepasst. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.
Bleiben Sie gesund und bitte achten Sie aufeinander und auf unsere Universität.
Dr. Jan Tamm
Kanzler