Um Universitätsangehörigen in Zeiten von Corona das Arbeiten in Kleingruppen in Laboren und Spezialräumen ohne Einhaltung des Mindestabstands zu ermöglichen, wurde durch das Rektorat die Erweiterung der geltenden „Richtlinie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen, welche gesonderte Labor- oder Spezialräume erfordern“ beschlossen.
Aktuell wird ein Mitbestimmungsverfahren beim GPR eingeleitet. Vorbehaltlich des Abschlusses des Mitbestimmungsverfahrens steht Ihnen das erarbeitete Dokument schon vorab im Entwurf als Orientierungshilfe zur Verfügung. Wir informieren im Dienstleistungsportal, sobald das Mitbestimmungsverfahren abgeschlossen ist und die Erweiterung der Laborrichtlinie in der finalen Fassung vorliegt.
Prof. Dr. Wolfgang Schareck Dr. Jan Tamm
Rektor Kanzler