Erster Warnstreik am 23. Januar 2019

Das Finanzministerium weist daraufhin, dass die Entgeltverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder am 21. Januar 2019 begonnen haben. In diesem Zusammenhang fand am 23. Januar 2019 in Rostock ein erster Warnstreik statt, an dem Landesbeschäftigte teilgenommen haben. Da während der Teilnahme an Streikveranstaltungen durch den Arbeitgeber grundsätzlich keine Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung besteht, bittet das Finanzministerium die Dienststelle um Benennung der Anzahl der Streikteilnehmerinnen und Streikteilnehmer.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an Streikveranstaltungen, die während der Mittagspause außerhalb der Kernarbeitszeit erfolgen, nicht als streikbedingte Abwesenheit gilt und somit auch nicht der Dienststelle zu melden sind. Zudem steht es den Teilnehmenden in Absprache mit dem/der Fachvorgesetzen frei, für die Zeit an der Streikveranstaltung Zeitausgleich in Anspruch zu nehmen. Auch dies gilt dann nicht als streikbedingte Abwesenheit.

In der Regel sind dem Finanzministerium bis spätestens 10:00 Uhr des Folgetages die ungefähren Teilnehmerzahlen zu melden.
Sollten Tarifbeschäftigte in Organisationseinheit der UR im vorgenannten Sinne streikbedingt abwesend gewesen sein, bitte ich mir dieses bis spätestens zum 28.01.2019 - 14:00 Uhr mitzuteilen.

Weitere Streiktermin sind der 6./7. Februar und 28. Februar bis 2. März 2019. Auch hier bitte ich jeweils um Mitteilung bis zum jeweiligen Folgetag 9:00 Uhr.

Christine Radtke
Personaldezernat


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