Der Wissenschafts- und Europaausschuss befasst sich erneut mit der Finanzierung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. In einem umfangreichen Fragenkatalog an geladene Expert:innen sind Themen wie die Folgen der Einsparungen, die Rücklagen der Hochschulen sowie die Preissteigerungen, energetische Maßnahmen zur Kostenreduzierung enthalten.
Der Kanzler der Universität Rostock hat vorab der mündlichen Anhörung schriftlich Stellung genommen. Die Stellungnahme ist im Dienstleistungsportal > Journal > Aus dem Rektorat > Hochschulpolitik unter "Erneute Expertenanhörung im Landtag M-V zur Hochschulfinanzierung am 16. März 2023" zu finden.
Aktuell laufen die Abstimmungen zur Ausgestaltung des kommenden Landeshaushalts für die Jahre 2024/25. Damit können die Weichen der Finanzierung neu gestellt werden, auch wenn mit der Zielvereinbarung 2021-2025 ein Hochschulfinanzkorridor vereinbart worden ist. Der aktuelle Hochschulfinanzkorridor sieht eine Steigerung von jährlich 1,5% zzgl. Personalkostensteigerungen vor, welches durch die hohen Inflationskosten eine Budgetreduktion anstatt der vereinbarten Steigerung darstellt.
Im vergangenen Jahr wurden am 01.12.2022 Vertreter:innen der Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns zur Erörterung der Folgen der Einsparung und Inflation angehört. Am 16.03.2023 ist der umfangreicher Fragenkatalog Gegenstand der Expertenanhörung. Der Arbeitskreis Hochschulfinanzierung der Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands wird als landesexterne Institution ebenfalls Stellung nehmen.
Dr. Jan Tamm
Kanzler