Erneute Ergänzung der Erlasslage zur Einschränkung des Bibliotheksbetriebs sowie Aussagen zu Staatsprüfungen in den Lehrämter und Medizinstudium

Das Bildungsministerium teilt am 16.12.2020 Ergänzungen zu den aktuellen Regelungen vom 01.11.2020 und 11.12.2020. Nähere Erläuterungen finden Sie im Beitrag im Dienstleistungsportal vom 12.12.2020.

Für Studierende der Lehrämter und der Universitätsmedizin Rostock können Staatsprüfungen auch physisch in Präsenz unter strikter Einhaltung der Hygienemaßnahmen durchgeführt werden.

Die Universitätsbibliothek ist mit Ausnahme des Leihverkehrs für den Publikumsverkehr (inklusive der Universitätsangehörigen) geschlossen. Details zu den Öffnungszeiten und Zugang zu den Medien erfahren Sie auf den Webseiten der Universitätsbibliothek .

Die ergänzenden Regelungen gelten vorerst bis zum 15.01.2021.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommerns hat mit Erlass vom 16.12.2020 über die Ergänzungen informiert. Die geltenden Regelungen werden durch das Bildungsministerium fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über die konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock.

Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge und Anstrengungen zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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