Erlass zur Fortsetzung des Betriebs der UR erneut bis 01. Juni verlängert

Die aktuellen Regelungen zur Fortsetzung des Universitätsbetriebes wurden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommerns mit Schreiben vom 20.05.2021 bis zum 01.06.2021 verlängert.

Mit Erlass vom 17.04.2021 sind die Regeln zur Fortsetzung des Lehr- und Bibliotheksbetriebs neu geregelt worden. Diese Regelungen haben unverändert Bestand.

Die geltenden Regelungen werden durch das Bildungsministerium fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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