Erlass vom 01.11.2020 zum eingeschränkten Betrieb der UR wurde verlängert mit Veränderungen im Lehr- und Bibliotheksbetrieb bereits ab 14.12.2020

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommerns hat mit Erlass vom 11.12.2020 geregelt,  dass der Studien- und Lehrbetrieb ab dem 14. Dezember 2020 an der Universität Rostock bis auf Weiteres für alle Studierenden digital abzuhalten ist mit nachfolgenden Sonderregelungen. Auch die Durchführung von Prüfungen hat in digitalen Formaten zu erfolgen, soweit dieses rechtlich zulässig ist.

Unter Beachtung der Hygieneregelungen gelten folgende Ausnahmen:

  • Lehrveranstaltungen für Studierende an der Universitätsmedizin Rostock können in Präsenz stattfinden.
  • Präsenzlehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an der Universität Rostock benötigen sowie
    Prüfungen in Präsenz unter strikter Beachtung der Hygienepläne können bis zum 18. Dezember 2020 und ab dem 11. Januar 2021 durchgeführt werden.

Die Universitätsbibliothek ist für Hochschulangehörige zur Ausleihe geöffnet. Beachten Sie bitte die geltenden Hygienepläne der Bibliothek. Die Nutzung der Lesesäle und anderer Aufenthaltsbereiche in der Bibliothek ist eingeschränkt. Diese dürfen nur für Prüfungsvorbereitungen und für Arbeiten an Abschlussarbeiten genutzt werden, solange die Grenze von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner je 7 Tage im in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht überschritten ist. Informieren Sie sich bitte vor dem Besuch auf den Webseiten der Universitätsbibliothek, ob diese geöffnet ist.

Die geltenden Regelungen werden durch das Bildungsministerium fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über die konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.

Der Erlass des Bildungsministerium hat das Rektorat am Freitag, den 11.12., abends erreicht mit der Aufforderung diesen zum Montag den 14.12.2020 umzusetzen.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge und Anstrengungen zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Prof. Dr. Wolfgang Schareck                      Dr. Jan Tamm
Rektor                                                            Kanzler


Zurück zu allen Meldungen