Der Erlass vom 18.10.2001 ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Da die Gefährdungslage nicht mehr besteht und sich die im Erlass beschriebenen Informationswege anderweitig ergeben besteht keine Veranlassung, den Erlass aufrecht zu erhalten.
Für die Universität Rostock bedeutet das, dass beim Auffinden unbekannter Substanzen die sonst üblichen Informationswege (Rote Karte) zu nutzen sind.