Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist noch einmal angehoben worden. Statt der zuletzt 20 Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind können Eltern jetzt 30 Tage für die Betreuung eines kranken Kindes geltend machen. Für Alleinerziehende wird der Anspruch von 40 auf 60 Tage erhöht. Bei zwei Kindern besteht sogar Anspruch auf insgesamt 120 Tage, bei mehr als zwei Kindern auf maximal 130. Die Regelungen können Sie hier einsehen Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 (bundesgesundheitsministerium.de). Die Regelung gilt für Kinder bis zwölf Jahre. Der Anspruch erlischt mit dem zwölften Geburtstag. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.
Für Beamte und Beschäftigte mit nicht gesetzlich versicherten Kinder gelten andere Regelungen.
Hinweise des Landes M-V zu den geltenden Regelungen werden erwartet und werden dann im DLP veröffentlicht. Dies ist eine erste Information zur Rechtslage.
Ass. iur. Christine Radtke, M.A.
Referatsleiterin Personalreferat