Ziel des Programms ist es, ein selbstgewähltes Forschungsvorhaben im Ausland durchzuführen und damit einen wichtigen Qualifizierungsschritt für die spätere Berufslaufbahn in Wissenschaft, Wirtschaft oder im Kulturbereich zu erlangen. Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis (mindestens magna cum laude bzw. sehr gut) abgeschlossen haben. Die Promotion sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als vier Jahre zurückliegen; bei Medizinern zählt die Zeit seit der Erlangung der Approbation. Eine Bewerbung in der Endphase der Promotion ist möglich. Gefördert werden Forschungsaufenthalte in allen Fachrichtungen an einem selbst gewählten Gastinstitut im Ausland. Nicht gefördert werden strukturierte Vorhaben zum Erwerb eines akademischen Grades sowie die Teilnahme an Lehrgängen, Workshops oder Ähnlichem. Die Förderdauer beträgt drei bis sechs Monate. Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Antragsfrist: 15. März sowie 15. Juni sowie 15. November 2018