Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass alle Einnahmen und Ausgaben über das Bankkonto der Universität (siehe Bank- und Steuerdaten) und den in der Universität Rostock gültigen Kontierungen zu erfolgen haben.
Nur dadurch wird der Richtlinie des Landes Genüge getan, dass alle Einnahmen im Landeshaushalt nachgewiesen sind.
Bargeldlose Erhebungen von Einnahmen sind die Regel in der Universität Rostock. Es gibt nur wenige, mit dem Dezernat Haushaltsangelegenheiten abzustimmende, Ausnahmen. Es liegen für diese Ausnahmebereiche strenge Rahmenbedingungen des Finanzministeriums zum Umgang mit Bargeld vor.
Astrid Lubinski
Dezernentin D2