Einhaltung von Bearbeitungzeiten im Servicezentrum Projekte für Forschung, Lehre und Transfer (S1)

Aus gegebenem Anlass möchte ich alle Antragstellenden, Vertragsverhandelnden von Forschungsverträgen und Projektleiter bitten, Prüfzeiten von 10 Arbeitstagen für Anträge, Angebote, Vertragsabschlüsse, Nachweise und Prüfungen zu beachten.
Unsere Aufgabe ist neben Ihrer Beratung, auch alle Vorgänge auf mögliche Risiken sowie die Auskömmlichkeit der Finanzierung zu prüfen und die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen sicher zu stellen.

Jeder, der eine Projektidee umsetzen möchte, sich auf eine Ausschreibung bewerben oder einen Antrag einreichen, einen Kooperationsvertrag oder Forschungsvertrag schließen möchte, darf sich darauf verlassen, dass wir alle Aspekte prüfen und Hinweise geben oder Finanzierungspläne anpassen und so zu einem gelungenem Antrag etc. beitragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn alle Kolleginnen und Kollegen in unserem Team sich unser Bereich auch genügend Zeit zum Prüfen und Beraten zur Verfügung stellt. Wer einen Tag vor Einreichungsfrist auf uns zukommt, ist dabei leider schlecht beraten, denn wir können nicht sicherstellen, dass eine Bearbeitung dann immer möglich ist. Dies gilt ebenso für Mittelanforderungen oder Verwendungsnachweise.

All diese Unterlagen müssen zumeist rechtsverbindlich unterzeichnet werden, was eine Prüfung in unserem Team voraussetzt.
Auch im Servicezentrum sind durch die angespannte Arbeitsmarktlage Stellen unbesetzt, Auswahlverfahren bleiben ohne geeignete Bewerber:innen. Daher müssen wir um so gescheiter mit unseren Ressourcen umgehen.

Ich bitte Sie alle, uns die dafür notwendige Zeit einzuräumen und uns dabei zu unterstützen, unsere Arbeit verantwortungsvoll erledigen zu können.

Kristin Arnold 
Team Projektverwaltung (S1.2)


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