Einführung der pauschalen Beihilfe ab 01.05.2026 für Beihilfeberechtigte

Das Landesamt für Finanzen (LAF) informiert über die Einführung der pauschalen Beihilfe. 

Aufgrund § 80a Landesbeamtengesetz M-V können freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder vollständig in einer privaten Krankenvollversicherung versicherte Beihilfeberechtigte ab 01.05.2026 von der individuellen Beihilfe in die pauschale Beihilfe wechseln.

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Entscheidung, die einen schriftlichen Antrag erfordert. Das LAF hat dazu ein Merkblatt mit dem entsprechenden Antrag auf ihrer Internetseite eingestellt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Anke Block und Manuela Kahl
Personalservice (S41)


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