Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 01.01.2023 an der Universität Rostock (Online-Formular)

Mit Einführung der eAU ab 01.01.2023 erfolgt die Krankmeldung an den Personalservice für gesetzlich krankenversicherte Tarifbeschäftigte und Beamte in digitaler Form.

Trotz des Wegfalls der AU-Bescheinigung in Papierform besteht weiterhin die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer.

  • Jede/r Beschäftigte, die/der aufgrund einer Erkrankung den Dienst nicht antreten kann, muss vor üblichem Dienstbeginn den Fachbereich informieren. 
  • Zusätzlich ist zukünftig der Personalservice zu informieren. Dazu steht ab 01.01.2023 im Dienstleistungsportal der Universität Rostock ein Online-Formular zur Verfügung. Alternativ besteht die Möglichkeit die Daten mit einem PDF-Formular postalisch einzureichen. Weitere Informationen finden Sie im Dienstleistungsportal im Bereich Serviceleistungen > Zentrale Universitätsverwaltung > Thematisch > Personal > Personalservice unter dem Prozess "Arbeitsunfähigkeit melden".

Die Regelungen zur eAU gelten nicht für privat krankenversicherte Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hier gilt weiterhin die bisherige Verfahrensweise. Diesen Personen bieten wir zukünftig an, auch das Online-Formular für die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit oder eines Karenztages zu nutzen.

Bitte beachten Sie dazu auch die aktuelle Dienstanweisung sowie das Rundschreiben im Dienstleistungsportal.

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Team Entgelt selbstverständlich gern zur Verfügung.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen am 19.12.2022 um 10:00 Uhr eine Sprechstunde "elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)" online via zoom an. Bitte treten Sie der Veranstaltung unter diesem Link bei.

Anne-Kathrin Rohde und Manuela Kahl
Personalservice


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