Durchführung von Veranstaltungen im Sommersemester 2020

Die Erlasslage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ist weiterhin unverändert. Für das laufende Sommersemester gilt daher weiterhin die Maßgabe, dass alle Veranstaltungen an der Universität Rostock (Lehrbetrieb, Prüfungsbetrieb, Arbeitsablauf) digital durchgeführt werden müssen.

Für Veranstaltungen, deren Durchführung gesonderte Bedingungen erfordern und daher nicht digital abgehalten werden können, gelten entsprechende Richtlinien, die im Dienstleistungsportal der Universität Rostock unter dem Menüpunkt  CORONA Sonderinformationen > Studium und Digitale Lehre > Regelungen zu Prüfungen zu finden sind.

Prof. Dr. Wolfgang Schareck
Rektor


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