Aufgrund der geplanten Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen ist zu erwarten, dass mit Beginn des Sommersemesters die Lehrveranstaltungen wieder weitestgehend regulär vor Ort in Präsenzform stattfinden können. Da die derzeitige Hochschul-Corona-Verordnung M-V am 18. März 2022 endet und die Diskussionen zu den zu erwartenden Regelungen von Seiten des Bundes und der Landesregierung noch nicht abgeschlossen sind, ist keine vollständige Planungssicherheit möglich. Daher sehen die Planungen derzeit noch einen 3G-Nachweis als Voraussetzung für den Zugang zu den Lehrveranstaltungen, Maskenpflicht, Kontakterfassung sowie einen Abstand von mindestens einem Meter (Schachbrettmuster) für Teilnehmende, die nicht den 2G-Status erfüllen, vor. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Infektionslage und der übergeordneten Regelungen im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen können ggf. weitere Erleichterungen bis zum Beginn oder im Verlauf des Semesters umgesetzt werden.
Das Rektorat appelliert an alle Lehrenden und Studierenden, weiterhin eigenverantwortlich dazu beizutragen, das Infektionsrisiko bei Präsenzveranstaltungen möglichst gering zu halten, z.B. indem auch von denjenigen, die den 2G-Status erfüllen, die kostenfreien Angebote für Corona-Tests regelmäßig genutzt werden.
Selbstverständlich wird es weiterhin alternative Angebote geben für Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Quarantäne nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen können.
Das Rektorat hat am 7. März 2022 vorbehaltlich der neuen rechtlichen Vorgaben einen neuen Handlungsrahmen zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz verabschiedet, der als Planungsgrundlage für das kommende Semester dienen soll.
Die Entscheidung darüber, in welchem Format die Lehrveranstaltungen durchgeführt werden, liegt bei den jeweiligen Lehrstühlen bzw. Leitungen der Einrichtungen. Die Fakultäten und Einrichtungen mit Lehrbetrieb werden gebeten, die Informationen für die Studierenden über die Form der Durchführung der Lehrveranstaltungen zeitnah zu kommunizieren, um den Studierenden eine vorausschauende Planung zu ermöglichen. Sie sind auch verantwortlich für die Sicherstellung der entsprechenden Anforderungen zum Infektionsschutz.
Für eine allgemeine Übersicht und Information für Lehrende und Studierende sind die Raumbuchungen in LSF entsprechend zu aktualisieren.
Ob und in welchem Umfang ggf. prüfungsrechtliche Sonderregelungen gelten werden, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden.
Antje Mayer
Referentin des Prorektors für Studium, Lehre und Evaluation