Dringend neue Hinweise zur Mietwagenanmietung beachten

Das Finanzministerium hat für Mietwagenanmietungen folgende neue Regelung getroffen:

Wenn ein Mietwagen für eine Dienstreise aus zwingenden Gründen genutzt und auch reiserechtlich genehmigt wurde, sind ab sofort Kosten für eine Reduzierung der Selbstbeteiligung auf mindestens 300,00 Euro nicht mehr erstattungsfähig.

Demnach darf bei einer vergleichsweise hohen Selbstbeteiligung z. B. von EUR 1.000,00 kein Aufpreis mehr erstattet werden, nur um diese zu reduzieren. Der Selbstbehalt ist niemals auf „Null“ zu setzen!

Weiterhin gilt, dass zu den angemessenen Kosten für einen Mietwagen die Haftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300,00 Euro zählen. 

Zusätzliche Hinweise zur Mietwagennutzung finden Sie hier im DLP.

Bei Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen der Reisekostenstelle gerne zur Verfügung.

Tanja Machendanz
D2.4 Sachgebiet Reisekosten

P.S.: Die neue Hotelliste M-V 2025/26 ist ebenfalls seit heute im DLP hinterlegt.


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