Die Personalräte der Universität Rostock haben sich in der Vergangenheit für die Einführung des Jobtickets auf verschiedenen Ebenen eingesetzt. Zuletzt hat sich der Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M/V in Schwerin und dort insbesondere die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte M/V gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalräte der obersten Landesbehörden M/V dafür stark gemacht.
Leider erreichte uns nun eine deutliche Absage vom Finanzministerium mit folgender Begründung:
„Im Dezember 2023 haben sich die Tarifparteien nicht zur Einführung eines Jobtickets für den öffentlichen Dienst der Länder verständigt, d.h. im aktuell abgeschlossenen Tarifvertrag ist kein Zuschuss des Arbeitgebers für das Jobticket vorgesehen. Eine außertarifliche freiwillige Gewährung des Jobtickets für die Beschäftigten der Landesverwaltung würde zu Mehrausgaben für das Land von rund 4 Mio. € jährlich führen. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Landes sind diese Mittel zusätzlich derzeit nicht verfügbar. Darüber hinaus fehlt es auch an einer gesetzlichen Ermächtigung.“
Die Arbeitsgemeinschaften der Personalräte werden mit diesem Thema erneut an die Landesregierung herantreten.
Die Personalräte der Universität Rostock