Die Personalräte informieren

Mit einer am 05.12.2024 vom Bundesarbeitsgericht veröffentlichten Entscheidung steht nun auch Beschäftigten, die nicht vollbeschäftigt sind, eine Zahlung von Überstundenzuschlägen für Mehrarbeit zu.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie HIER.

Frithjof Lange
Gesamtpersonalrat
 


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