Die neue Dienstvereinbarung Sucht ist in Kraft getreten

im Dienstleistungsportal wurde bereits darüber informiert, dass seit Anfang des Jahres 2025 die neue Dienstvereinbarung über den Umgang mit Suchtgefährdeten und Suchtkranken und über Maßnahmen gegen Missbrauch von Suchtmitteln (DV-Sucht) in Kraft getreten ist.

Wir verstehen die DV-Sucht als ein Hilfsmittel und einen Handlungsleitfaden für alle, die mit suchtmittelbedingten Problemen im Arbeitsalltag konfrontiert werden. Fachvorgesetzte Personen / Führungskräfte, Kolleginnen und Kollegen bekommen klar verständliche Richtlinien für den Umgang damit.

Wir hoffen, dass möglichst selten von dieser Dienstvereinbarung Gebrauch gemacht werden muss. Wir möchten gern präventiv für Kolleginnen und Kollegen da sein, im vertraulichen Rahmen können wir beraten und bei Bedarf Wege ins Hilfesystem aufzeigen.

Am 12.03.2025 stehen Ihnen in der Infoveranstaltung „Arbeitsrecht to go“ Frau Radtke, Frau Lehmann aus dem Personalservice und wir für Fragen gern zur Verfügung.

Nutzen Sie ggf. auch die direkten Kontaktmöglichkeiten für die Beraterinnen der Betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe:

Isabel Schicht 
Universitäres Gesundheitsmanagement - Suchtberatung und Suchtprävention


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