In den Lehr- und Aufenthaltsräumen für Studierende stehen die notwendigen QR-Codes zur Verwendung der Luca-App zur Verfügung. Dadurch ist mit Beginn des Wintersemesters eine einfachere Erfassung der Kontaktdaten in Infektionsfällen möglich.
Für alle anderen Veranstaltungen außerhalb der Lehre gilt weiterhin der Handlungsrahmen zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen (außer Lehrveranstaltungen) ohne Verwendung der Luca-App.
Die Verwendung der Luca-App wird mit dem Start des Wintersemesters 2021/22 erprobt. Danach wird über die Verwendung für andere Veranstaltungen außerhalb der Lehre entschieden. Voraussetzung zur Verwendung der Luca-App auch für Beschäftigte ist eine Zustimmung des Gesamtpersonalrats, welche nach der Erprobung eingeholt werden soll. Sobald die Luca-App auch zur Erfassung von Beschäftigtendaten verwendet werden kann, informieren wir Sie im Dienstleistungsportal.
Dr. Jan Tamm
Kanzler