Der Wahlvorstand für die Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten informiert

Die Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten an der:

  • Juristischen Fakultät,
  • Philosophischen Fakultät,
  • Theologischen Fakultät,
  • Wirtschaft- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät

ist ab heute, 27. Oktober 2023, mittels Aushang des Wahlausschreibens in den betreffenden Fakultäten eröffnet.

Wahlberechtigt sind alle weiblichen Beschäftigten, einschließlich der in Ausbildung befindlichen weiblichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie Professorinnen der betreffenden Fakultäten.

Bis zum 10. November 2023, 14:00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wahlvorschläge per E-Mail oder Hauspost/Post beim Wahlvorstand einzureichen. Das dazu notwendige Wahlvorschlagsformular und die Zustimmungserklärung ist in den jeweiligen Bereichen erhältlich und zusätzlich auf der Internetseite des Wahlvorstandes bereitgestellt.

Das Wählerinnenverzeichnis liegt vom 27. Oktober bis zum 6. November 2023 während der Sprechzeiten beim Wahlvorstand aus und kann nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden.

Die Wahl findet als Online-Wahl mit der Möglichkeit der Stimmabgabe per Brief statt.

Mehr zur Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie hier.

Kontakt:
WAHLVORSTAND für die Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten
c/o  Referat Akademische Selbstverwaltung - Wahlamt
Universitätsplatz 1, 18055 Rostock | Tel.: +49 381 498-1203/1205
Sprechzeiten (telefonisch): Mo. - Do. 8:00 – 14:00 Uhr, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr  
E-Mail: wahlamtuni-rostockde


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