Der Wahlvorstand für die Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten informiert

Für die Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten und der Stellvertreterinnen der Fakultätsvertreterinnen an allen Fakultäten (ohne UMR) ist die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am 26. März 2025 verstrichen.

In der Sitzung des Wahlvorstands am 1. April 2025 wurde über die Gültigkeit und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden und die Liste der Kandidatinnen veröffentlicht.

Die Wahl der Fakultätsvertreterinnen und der Stellvertreterinnen der Fakultätsvertreterinnen wird per Briefwahl durchgeführt. Die Unterlagen für die Briefwahl werden am 14. April 2025 versendet.

Wahlberechtigt sind alle weiblichen Beschäftigten, einschließlich der in Ausbildung befindlichen weiblichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie Professorinnen der betreffenden Fakultäten.

Die Stimmabgabe ist vom 14. April bis zum 7. Mai 2025 um 14 Uhr möglich.

Mehr zur Wahl der Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie hier.

Kontakt
WAHLVORSTAND für die Wahl der Fakultätsvertreterinnen der GBA
c/o Wahlamt - Akademische Selbstverwaltung (S44)
Sandra Drobek
Tel.: +49 381 498-1205 
Sprechzeiten (telefonisch): Mo. - Do. 8:00 – 14:00 Uhr, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr  
E-Mail: wahlamtuni-rostockde


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