Im Rahmen des Verwaltungsprozesses der Beauftragung von natürlichen Personen im Rahmen von Dienstleistungs- bzw. Werkverträgen, ist zusätzlich zum Beschaffungsantrag eine Anlage „Aufträge an natürliche Personen“ einzureichen.
Diese Anlage wurde dahingehend aktualisiert, als dass nunmehr noch das Geburtsdatum sowie, falls bekannt, eine E-Mail-Adresse der zu beauftragenden Person anzugeben ist. Beide Angaben dienen der Vereinfachung im Prozess. Zum einen kann so der Kontakt mit den zu beauftragenden Personen besser hergestellt werden (bspw. fehlende Einreichung des unterschriebenen Vertragsexemplars), zum anderen wird so die arbeitsrechtliche Prüfung vereinfacht.
Bitte nutzen Sie zukünftig die aktualisierte Anlage. Diese finden Sie im Dienstleistungsportal unter Startseite > Serviceleistungen > Zentrale Universitätsverwaltung > Thematisch > Haushalt > Beschaffung unter dem Verwaltungsprozess „Dienstleistungs-/Werkverträge abschließen“.
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mathias Boelter
Referat Beschaffung D2.3
PS: Im September wurden die Vertragsmuster für Dienstleistungs- bzw. Werkverträge aktualisiert. Bitte denken Sie in diesem Zusammenhang an eine entsprechende Einordnung. Ein Werkvertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn Vertragsgegenstand ein individuelles Werk (Arbeitsergebnis, bestimmter Erfolg, es wird etwas geschaffen) ist. Soll hingegen eine Tätigkeit Vertragsgegenstand werden, ist hier das Vertragsmuster des Dienstleistungsvertrages zu wählen.
Die aktualisierten Vertragsmuster sowie eine Arbeitshilfe zur Definition und Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstleistungsverträgen finden Sie ebenfalls unter dem o. g. Prozess.