Der Personalrat informiert

Mach mal Pause – eine Auszeit ist wichtig für das körperliche, als auch für das geistige Wohlbefinden. Für ein harmonisches Familienleben sind gemeinsame Aktivitäten wichtig, denn sie schweißen zusammen und stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl. Gemeinsame Erinnerungen verbinden und können auch noch lange nach dem Urlaub geteilt werden. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig Ihren Jahresurlaub (TV-L § 26) zu planen und zu beantragen, damit keine unnötigen Überschneidungen mit den unmittelbar betroffenen Vertretungen geschehen und ein reibungsloser Ablauf der Arbeitsvorgänge gesichert ist. Unter Umständen ist in Ihrem Bereich die Planung bereits bis zum 15.01. des Jahres aufzuzeigen.

Für Informationen zur Prozessbeschreibung und das entsprechende Formular zur Beantragung der Freistellung nutzen Sie bitte folgende Seite: Dienstleistungsportal>Dienstleistungen>Dienstleistungen nach Leistungsfeld>thematisch>Personalservice>Urlaub nehmen

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Freude bei der Urlaubsorganisation und der Erfüllung Ihrer Wunschtermine 2024.

Michael Müller
Vorsitzender des Personalrates für die nichtwissenschaftlich Beschäftigten


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