Der Personalrat informiert

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, bietet der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX dem betroffenen Beschäftigten ein sogenanntes BEM-Gespräch an. Zu diesem BEM-Gespräch kann der Beschäftigte zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen.

Liegt ein Brief mit der Einladung zu einem BEM-Gespräch im Briefkasten, löst dies unter Umständen für zahlreiche Beschäftigte eine Verunsicherung aus. Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll die Betroffenen bei der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und dem Erhalt ihres Arbeitsplatzes unterstützen. Des Weiteren soll ein BEM-Gespräch durchaus als Chance wahrgenommen werden.

Im BEM-Gespräch werden zwei wesentliche Fragen gestellt, die entscheidend für das weitere Vorgehen sind:

  1. Steht die Arbeitsfähigkeit mit dem Arbeitsplatz oder der Arbeitsatmosphäre im Zusammenhang?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und weiteren Arbeitsunfähigkeiten vorzubeugen?

Ob ein solches Gespräch tatsächlich stattfindet, hängt jedoch von der Zustimmung der betroffenen Person ab. Wird von einem BEM-Gespräch kein Gebrauch gemacht, entfallen die Verpflichtungen des Arbeitgebers.

Wir haben verschiedene Kolleginnen und Kollegen aus der Mitarbeitervertretung (Frau Britta Wederka, Herr Andreas Knop) bzw. aus der Schwerbehindertenvertretung (Frau Angela Weihs), die Erstgespräche mit Ihnen führen können. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Rückantwort mit, mit wem Sie sprechen möchten, um zielgerichtet zu vermitteln.

Rechtsgrundlagen zum Nachlesen und Dokumente zum Prozess finden Sie im Dienstleistungsportal unter Dienstleistungen>Dienstleistungen nach Leistungsfeld> Thematisch>Personal>Personalservice.


Ihr Personalrat für die nichtwissenschaftlich Beschäftigten


Zurück zu allen Meldungen