Datenschutzrechtliche Vorgaben für Druck- und Speicherrechte in BITE

Die Universität Rostock nutzt das Bewerbermanagement BITE. Sofern Sie eine Stelle in Ihrem Organisationsbereich besetzen möchten, erhalten Sie nach der Ausschreibung Lese- und auf ausdrücklichen Wunsch der Fakultäten nach Entscheidung der Hochschulleitung ab sofort auch Druck- und Speicherrechte.

Die damit einhergehende Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung für die dezentrale Datenverarbeitung, -speicherung und -löschung sowie alle Auskunftsrechte wurde vom Rektor formal auf die Dekanatsleitungen bzw. die Leiter/innen der Zentralen Einheiten übertragen. Da Sie als Fachvorgesetzte/r mit personenbezogenen Daten von Bewerbern/innen arbeiten, indem Sie diese u.a. sichten, speichern, ausdrucken oder notieren, sind auch durch Sie die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten, insbes. Art. 5ft. (Grundsätze) und 12ft. (Rechte der betroffenen Person). Die Bewerber/innen haben u.a. das Recht auf Auskunft, Löschung und Berichtigung. Bitte beachten Sie, dass mit der Nutzung der Druck- und Speicherrechte die arbeitgeberseitigen Datenschutzpflichten auf Sie übergehen!

Bitte beachten Sie die ausführliche Nutzerbelehrung zu den datenschutzrechtlichen Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten in Bewerbungsverfahren! https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/informationen/personal/personalrechtliche-rundschreiben/

Um die strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben weiterhin einzuhalten, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich die rein digitale Sichtung und Nutzung von Bewerbungsunterlagen ohne den Gebrauch der Druck- und Speicheroption.

Bei Rückfragen und weitere Informationen zur Nutzung von BITE wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Personalsachbearbeiter/in.

Dr. Peter Volle
Dezernent D4


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