Daten zu 3G-Am-Arbeitsplatz sind spätestens bis zum 14.04.2022 datenschutzkonform zu vernichten

Sollten in Ihrem Bereich noch Daten vorliegen, vernichten Sie diese bitte bis zum 14.04.2022. Die Personen, welche die Datenerfassung an der UR durchgeführt haben, sind für die fristgerechte und datenschutzkonforme Vernichtung der Daten verantwortlich.

Bitte beachten Sie, dass es sich um persönliche Daten der Beschäftigten handelt. Werfen Sie die Dokumente in die silbernen Sicherheitsbehälter zur datenschutzkonformen Papiervernichtung oder schreddern Sie diese alternativ.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Jan Tamm
Kanzler


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