In der vierten Erlassänderung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommerns vom 12.06.2020 werden die aktuell geltenden Regelungen für die Hochschulen ohne weitere Anpassungen bis 28.06.2020 verlängert.
Die geltenden Regelungen werden durch das Bildungsministerium fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.
Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.
Dr. Jan Tamm
Kanzler