Das Bildungsministerium hat die für die Hochschulen in M-V geltenden Regelungen erneut verlängert

In der fünften Erlassänderung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommerns vom 26.06.2020 werden die aktuell geltenden Regelungen für die Hochschulen bis 12.07.2020 verlängert. Die Hochschulbibliotheken können unter den bisher geltenden Auflagen auch für Personen geöffnet und genutzt werden, die nicht Angehörige der Hochschule sind.

Die geltenden Regelungen werden durch das Bildungsministerium fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock. Das Rektorat wird vom Krisenstab der Universität Rostock beraten. Der Krisenstab tagt aktuell zwei Mal wöchentlich und bewertet die Lage. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


Zurück zu allen Meldungen