Beamten steht eine amtsangemessene Alimentation zu. Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.11.2025 in Bezug auf die Berliner Besoldung einen Beschluss veröffentlicht. Dieser hat möglicherweise Auswirkungen auf die Besoldung der Beamten in M-V.
Das wird gerade vom Finanzministerium geprüft. Dieses teilt mit, dass die Prüfung andauert und in 2025 nicht abgeschlossen werden kann. “Um vor diesem Hintergrund zu vermeiden, dass Beamtinnen und Beamten jetzt noch überlegen müssen, rein vorsorglich für das Jahr 2025 einen etwaigen Antrag oder Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation zu erheben, hat das Land in einem Erlass für das Land als Dienstherr den Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 erklärt. ” (Zitat FM)
Sie müssen also als Beamter/in nicht unmittelbar reagieren, sondern können die weitere Prüfung des Landes abwarten, ohne rechtliche Nachteile befürchten zu müssen. Einen entsprechenden Antrag können Sie dann für 2025 auch noch in 2026, wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, nachholen. Wir halten Sie hierzu informiert, sobald wir Näheres aus dem Finanzministerium erfahren.
Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice
