Eines der größten Risiken in der Weihnachtszeit ist die Brandgefahr, die von Weihnachtsdekoration ausgeht. Darum möchten wir Ihnen Tipps geben, was bei der Dekoration beachtet werden muss, damit Sie in einem schönen und sicheren Gebäude arbeiten können.
Grundsätzlich gilt:
- Die Fluchtwege dürfen nicht verstellt oder verengt werden.
- Dekoelemente im Flurbereich müssen mindestens „schwer entflammbar“ sein.
- Im Treppenhaus sind Dekorationen und das Aufstellen von Weihnachtsbäumen generell untersagt.
- Kabelgebundene Lichterketten und sonstige Dekorationen, die ans Stromnetz angeschlossen werden, müssen geprüft sein. Dies ist erkennbar am Prüfsiegel und dem Prüfdatum. I.d.R. sind die elektrischen Sicherheitsprüfungen 2 Jahre gültig.
- Vor dem Einsatz solcher Elemente muss eine Sichtprüfung durchgeführt werden (siehe Grafik).
- Tannengrün, ob natürlich oder künstlich, ist in Flurbereichen und Treppenhäusern generell untersagt. Sollte Tannengrün als Dekoration für Büros oder Arbeits- bzw. Aufenthaltsräume genutzt werden, ist darauf zu achten, dass dieses künstlich ist. Natürliches Tannengrün trocknet sehr schnell aus und ist somit leicht entzündlich.
- Offenes Feuer oder Kerzen sind generell in allen Bereichen untersagt. Künstliche Beleuchtung kann genutzt werden.
Eine Ausnahme zu diesen Regelungen stellt das Hauptgebäude mit dem großen Tannenbaum im Foyer des Haupteingangs dar. Dieser Baum wird aufgrund von repräsentativen Gründen durch den Kanzler geduldet. Hier wird die Sicherheit durch einen Wachdienst gewährleistet.
Sollten Sie Fragen zum Aufstellen von Dekorationen haben, kontaktieren Sie gern die Mitarbeiter:innen der Stabsstelle Arbeitssicherheit.
Das Team der Arbeitssicherheit wünscht Ihnen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit.
Bastian Hexel
Stabsstelle Arbeitssicherheit / Brandschutzbeauftragter

