Es besteht die Möglichkeit, dieser Nutzung zu widersprechen, vgl. Art. 21 DSGVO. Es wird empfohlen, das im Hinblick auf dienstlich genutzte Facebook- und Instagram-Profile (und Seiten) zu tun. Idealerweise sollte der Widerspruch rasch, d.h. noch vor Beginn der KI-Nutzung, also bis zum 27. Mai 2025 erfolgen. Ein danach eingelegter Widerspruch gilt nur für die Zukunft und kann das bis dahin durchgeführte Training mit den eigenen Daten nicht wieder rückgängig machen.
Widerspruchsformulare: Instagram, Facebook (Einsicht nur im eingeloggten Zustand möglich)
Beratung: Dr. Katja Fröhlich (Datenschutzbeauftragte)
Dr. Jan Tamm
Kanzler