Bietererklärung ab 01.10.2023

Die derzeitig gültigen Erklärungen haben eine Laufzeit bis zum 30.09.2023. Da zurzeit eine Änderung des Vergabegesetzes M-V im Landtag diskutiert wird und diese wahrscheinlich Auswirkung auf Einholung von Bieter- und Mindestlohnerklärungen haben wird, gilt bis zum Inkrafttreten des neuen Vergabegesetzes:

  • Die Erklärungen der Unternehmen in der Bieterdatenbank bleiben bis auf weiteres aktuell.
  • Sollte ein Unternehmen, welches beauftragt werden soll, nicht in der Liste enthalten sein, muss durch die Bedarfsstelle weiterhin die „Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung“ oder eine „Bietererklärung“ eingeholt werden.
  • Das Formular „Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung“ ist dabei nur für einen Auftrag gültig.
  • Unternehmen, die die „Bietererklärung“ zugesendet haben, werden vom Referat Beschaffung in der Bieterdatenbank hinterlegt.

Zugang zu der Datenbank und den Formularen finden Sie im Dienstleistungsportal unter Punkt "Bietererklärung" auf den Seiten des Bereiches Finanzen/Beschaffung.  

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mathias Evert
Referat Beschaffung (D2.3)


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