Betriebsanweisung für Regale verfügbar

Im Rahmen der LAGuS – Systemkontrollen wurde bemängelt, dass für Regale

  • Betriebsanweisungen nicht vorliegen
  • Prüfungen nicht durchgeführt werden

Die Stabsstelle A hat im DLP eine Muster - Betriebsanweisung (BA) für Standard-Regale abgelegt, wie sie z.B. in Lagern, Archiven, Laboratorien, Werkstätten und Büros genutzt werden. Diese BA enthält u.a. Aspekte der Sichtprüfung. 

Diese BA muss standortspezifisch für die jeweilige Nutzung angepasst werden (Anwendungsbereich, Angabe des Standortes) und sollte vom Fachvorgesetzten freigeben werden. 

Die BA dient als Grundlage zur Unterweisung vor Nutzung des Arbeitsmittels und im Rahmen der jährlichen Unterweisungen. 

Diese BA gilt nicht für Schwerlastregale, Verfahrregale, Kragarmregale o.ä. Für diese Regale gelten spezifische Anforderungen und Prüfungen. 

Bei Fragen kontaktieren Sie gern die Stabsstelle Arbeitssicherheit!

Kristin Schakel
Stabsstelle Arbeitssicherheit
 


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