Beteiligung des Personalrates an den Regelungen zu 3 G am Arbeitsplatz

Seit 25.11.2021 gilt die Vorgabe der 3 G Regelung für den Zutritt zum Arbeitsplatz.

Die Universität setzt diese gesetzliche Vorgabe des § 28 b Infektionsschutzgesetz so eingriffsarm wie möglich um. Aufgrund der Kurzfristigkeit der gesetzlichen Regelung war die vorherige Beteiligung der Personalräte nicht möglich. Gestern haben sich der Gesamtpersonalrat und die Dienststellenleitung verständigt, dass die getroffenen Regelungen noch einmal gemeinsam betrachtet werden, ob Verbesserungen für eine gute praktische Umsetzung möglich sind. Die erste Woche hat gezeigt, dass es bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben noch viele Unsicherheiten gab. Viele Beschäftigten haben sich mit Fragen an die Hotline, das Personaldezernat und den Personalrat gewandt. Diese Fragen werten wir nun gemeinsam aus und erarbeiten daraus Vorschläge und Hinweise zur Umsetzung der 3G-Regelung.

Wichtig ist, dass wir auch in der gegenwärtig schwierigen Situation gut und wertschätzend miteinander zusammen arbeiten und gemeinsam aufeinander achten. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Infektionsrisiken für Studierende und Beschäftigte so gering wie möglich zu halten sowie Lehre und Forschung so gut es geht zu ermöglichen.

Frithjof Lange                    Jan Tamm
Vorsitzender GPR             Kanzler

 


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