Beschluss des Rektorats zur Ausnahmesituation aufgrund höherer Gewalt und Hemmung der Fristen für die Bearbeitung von schriftlichen Prüfungsleistungen wie Abschluss- und Hausarbeiten

Nach der Veröffentlichung der geänderten Rahmenprüfungsordnungen für Bachelor- und Master- sowie Lehramtsstudiengänge (RPO BaMa bzw. RPO LA) wurden die formalen Voraussetzungen geschaffen, um besondere (prüfungsrechtliche) Regelungen in Ausnahmesituationen zu treffen.

Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen in der Durchführung von Studium und Lehre aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Erlasslage zum Gesundheitsschutz hat das Rektorat am 04.01.2021 formal das Vorliegen einer Ausnahmesituation aufgrund höherer Gewalt gemäß §§ 1a Absatz 1 Satz 1 RPO-BaMa und RPO LA beschlossen.

Darüber hinaus hat das Rektorat beschlossen, dass die Bearbeitungsfristen für schriftliche Arbeiten gemäß §§ 1a Abs. 3 RPO-Ba/Ma und RPO-LA für die Zeit der Schließung der Lesesäle und Arbeitsplätze der Bibliothek vom 16.12.2020 vorerst bis zum 15.01.2021 gehemmt werden. Das bedeutet, dass sich alle entsprechenden Bearbeitungsfristen um den jeweiligen Zeitraum verlängern.

Prof. Dr. Patrick Kaeding
Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation


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