Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass an der Universität Rostock ausschließlich Pflichtpraktika im Rahmen der schulischen, hochschulischen oder beruflichen Ausbildung angeboten werden dürfen. Freiwillige Praktika -- dazu gehören auch Schnupperpraktika oder Überbrückungspraktika – können wegen der geltenden Rechtsgrundlagen nicht angeboten werden. Die entsprechende Prozessbeschreibung einschließlich Formularen ist unter Dienstleistungen (Suchwort: Praktikum) veröffentlicht.
Sybille Hambach
Stabsstelle Organisationsentwicklung