Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung M-V

Die Regelungen zur Bekämpfung von Korruption wurden im letzten Jahr novelliert: Verwaltungsvorschrift zur „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung Mecklenburg- Vorpommern (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - KorRL M-V)“ vom 10.05.2022.

Die Erstbelehrung für neue Beschäftigte führt der Personalservice bei der Einstellung zusammen mit allen anderen Belehrungen durch.

Die Wiederholungsbelehrung der Beschäftigten ist, wie bisher auch, jährlich vom/von der unmittelbaren Fachvorgesetzten vorzunehmen und zu dokumentieren. Eine Information darüber an den Personalservice braucht nicht zu erfolgen, aber bei Bedarf muss die regelmäßige Belehrung nachgewiesen werden können. Sie können sich für die Belehrung am Rundschreiben oder an der Erstbelehrung orientieren. Es ist empfehlenswert, die Wiederholungsbelehrung auch mit den anderen notwendigen Belehrungen, z.B. Arbeitsschutz, zu verbinden.

Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice


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