Beginn der Tarifverhandlungen zum Entgelt

Die Entgeltverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder haben am 08.10.2021 begonnen. Weitere Verhandlungstermine wurden für den 01. /02. und 27./28.11.2021 vereinbart.

Während der Teilnahme an Streikveranstaltungen haben Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie sind verpflichtet Ihre Streikteilnahme noch am gleichen Tag mitzuteilen (nutzen Sie hierfür teamentgeltuni-rostockde) und müssen die Abwesenheitszeit auch im Arbeitszeitnachweis zwingend auszuweisen.

Die Universität ist verpflichtet, dem Landesamt für Finanzen (LAF) das jeweilige Datum des Streiktages mit den Fehlzeiten für den jeweiligen Tag (ganztägig bzw. Anzahl der Stunden) für die einzelnen Beschäftigten mitzuteilen. Zusätzlich muss die Universität die Anzahl der Streikenden erfassen und bis 09:00 Uhr des Folgetages dem Bildungsministerium mitteilen.

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, für die Teilnahme am Streik und in Absprache mit Ihrem Fachvorgesetzen Urlaub oder Freizeitausgleich einzusetzen. In diesem Fall entfällt Ihre Abmeldung beim LAF.

Die Arbeitskampfrichtlinie der TdL sowie die Ressortinformation des Finanzministeriums können Sie im Dienstleistungsportal unter  Informationen > Personal > Personalrechtliche Rundschreiben > Beschäftigungsverhältnis > Weitere personalrechtliche Informationen einsehen.

Christine Radtke
Referatsleiterin Personalservice


Zurück zu allen Meldungen