Befristetes Programm zur vorzeitigen Besetzung von Stellen geplant

Der Rektoratsbeschluss muss noch vom Senat zur Kenntnis genommen werden, dies erfolgt in Kürze.

Das Programm ist bis 31.3.2024 befristet und die Inanspruchnahme soll danach evaluiert werden. Ermöglicht werden bis zu dreimonatige Doppelbesetzungen von Beschäftigungsverhältnissen aller Art, außer Drittmittelbeschäftigungen und Professorenbesetzungen, z.B. für

  • vorzeitige Besetzungen zur Einarbeitung und Wissenstransfer für wissenschaftsunterstützendes Personal bei Renteneintritten
  • Besetzungen innerhalb eines Weiterbeschäftigungsanspruches für Qualifikationsstellen im Rahmen von § 2 Abs. 5 WissZeitVG, wenn es dadurch möglich wird, den Beginn eines neuen Qualifikationsvorhabens vorzuziehen (z.B. bei Elternzeit, Langzeiterkrankung o.ä.)
  • Besetzungen zur frühzeitigen Krankenvertretung

Die Mittel sind zweckgebunden und die Kalkulationen werden den  Einrichtungen zugewiesen und von diesen verantwortet. Diese Information erhalten Sie vorab, um diese für anstehende Besetzungsverfahren bereits berücksichtigen zu können.  Weitere Informationen erfolgen in Kürze nach der Kenntnisnahme durch den Senat.

Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice


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