Vor dem Hintergrund der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel werden aktuell steuernde Maßnahmen notwendig (gemäß Nummer 1.2 der ZIM-Richtlinie). Anträge, die nach dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, eingehen, können nicht angenommen und bewertet werden. Betroffene Antragsteller werden entsprechend informiert.
Bewilligungen bereits eingereichter Anträge erfolgen, soweit die eingegangenen Anträge die Förderbedingungen erfüllen (gemäß Nummer 6.1.1 a) bis e) beziehungsweise 6.1.2 a) oder 6.1.2 b) der ZIM-Richtlinie) und Mittel verfügbar sind.
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte folgenden Link: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2026/3/2026-07-07-befristeter-antragsstopp.html
Sobald wir neue Informationen erhalten, teilen wir diese mit.
Martin Höhn
Servicezentrum Projekte für Forschung, Lehre und Transfer, Team Projektverwaltung (S12)
Befristeter Antragsstopp ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr in der Förderrichtlinie ZIM
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