Hintergrund dieser Entscheidung der Rektorin ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der vorsieht, im Rahmen der geplanten Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bis voraussichtlich Ende 2026 bundeseinheitliche, rechtssichere und zugleich praktikable Regelungen zur Arbeitszeiterfassung an Hochschulen zu schaffen.
Um langfristig eine an der Universität Rostock tragfähige, gesetzeskonforme und auf die spezifischen Anforderungen des wissenschaftlichen Personals abgestimmte Regelung zu ermöglichen, werden wir zunächst den Abschluss dieses bundesweiten Gesetzgebungsverfahrens abwarten.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmal die Verantwortung der Führungskräfte mit Personalverantwortung hervorheben: Ihre Aufmerksamkeit und Ihr verantwortungsvolles Handeln sind entscheidend, um die Einhaltung der geltenden Arbeitszeitregelungen sicherzustellen und ein gesundes, rechtlich abgesichertes Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im wissenschaftlichen Bereich zu fördern.
Wir bitten Sie daher herzlich, auch weiterhin mit Umsicht, Engagement und Sorgfalt zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben beizutragen.
Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Prof. Dr. Elizabeth Prommer Christine Radtke
Rektorin Koordinatorin Personalservice, Teamleitung S41