Seit mehr als einem Jahr ist die Einführung der Arbeitszeiterfassung auch für das wissenschaftliche Personal – in Umsetzung der entsprechenden Rechtsprechung - im Gespräch. Der Personalrat für die wissenschaftlichen Beschäftigten (WPR) hatte in den Personalversammlungen 2023 und 2024 ausführlich informiert und sich mit den Beschäftigten dazu ausgetauscht.
Die Umsetzung wird in einer Dienstvereinbarung (DV) geregelt werden, zu der zwischen WPR und Universitätsleitung Gespräche geführt werden und deren Abschluss in naher Zukunft zu erwarten ist. Die Dienstvereinbarung soll zu Beginn des Sommersemesters, also zum 01.04.2025, in Kraft treten.
Ähnlich wie bei der für das Personal in Technik und Verwaltung geltenden DV Gleitzeit wird es die Möglichkeit geben, ein positives bzw. negatives Stundensaldo (Stundenguthaben bzw. Defizitstunden) aufzubauen. Die Berechnung des Saldos startet mit Inkrafttreten der Dienstvereinbarung bei Null.
Daraus ergibt sich ein wichtiger Hinweis für alle wissenschaftlichen Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit ohne universitätsweite Regelung dokumentiert und in vorheriger Absprache mit ihrer Führungskraft Plusstunden aufgebaut haben. Sie sollten diese Stunden bis Ende März abbauen; eine Übernahme in den Saldo der voraussichtlich ab 01.04.2025 geltenden DV ist nicht möglich. Da es bisher keine formale Arbeitszeitaufzeichnung gab, ist nach Prüfung des Justitiariates eine formale Anerkennung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Marika Fleischer Christine Radtke
Vorsitzende des WPR Koordinatorin Personalservice