Arbeitsvertrag für die studentische Hilfskräfte angepasst

Viele studentische Hilfskräfte wissen nicht, dass sie einen Urlaubsanspruch haben. Deshalb weisen wir das im Arbeitsvertrag aus. Zusätzlich haben wir eine Urlaubstabelle erstellt, aus der der Urlaubsanspruch für die Clearingstellen, Fachvorgesetzten und Hilfskräfte ablesbar ist. Die bisher etwas umständliche Berechnung ist damit nicht mehr erforderlich.

Künftig muss die Arbeitszeit nur noch in vollen Monatsstunden angegeben werden. Dies erleichtert neben der Ermittlung des Urlaubsanspruches auch die Stundenabrechnung bei Drittmittelprojekten.

Bitte verwenden Sie ab sofort ausschließlich das neue Muster, damit alle studentische Hilfskräfte ab Wintersemester neue Verträge haben. Schon vorbereitete oder eingereichte Verträge bearbeiten wir natürlich, Sie müssen diese nicht ersetzen oder neu einreichen. Alle Unterlagen für studentische Hilfskräfte und viele Informationen finden Sie im hier sowie im Dienstleistungsportal. 

Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen das Team Entgelt gern zur Verfügung.

Michael Heberer
Personalservice


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