Arbeitsverträge von studentischen Hilfskräften

Der Rektor und das Referat Personalservice möchten Sie ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass ohne gültigen, beidseitig unterzeichneten Arbeitsvertrag keine Person in der Universität arbeiten darf, das gilt für tariflich beschäftigte wissenschaftlich oder nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen genauso wie für studentische Hilfskräfte. Absprachen anderer Art oder Verstöße gegen diese Vorgabe werden streng arbeitsrechtlich geahndet.

Bitte tragen Sie in Ihrem Verantwortungsbereich dafür Sorge, dass diese Vorgabe eingehalten wird und informieren Sie alle Mitarbeiter*innen entsprechend.

Weitere Informationen finden Sie im dazugehörigen Rundschreiben vom Rektor oder im Dienstleistungsportal > Informationen > Personalangelegenheiten > Personalrechtliche Rundschreiben.

Michael Heberer
Personalservice


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