Arbeitsverträge für Studentische Hilfskräfte aktualisiert

Wir haben zum Tarifabschluss am 11.12.2023 berichtet, darin finden sich nun erstmals auch Vorgaben für Verträge von Studentischen Hilfskräften. Wir haben daher alle Unterlagen aktualisiert. Bitte nutzen Sie diese im Dienstleistungsportal.

Wir haben unser Rundschreiben angepasst. Dort finden Sie alle neuen Stundensätze ab Sommersemester 2024 und 2025 sowie Informationen zur Mindestvertragslaufzeit.

Neu ist:

  • automatische Anpassung der Stundensätze bei gesetzlichen (z.B. Mindestlohnanpassung) und tariflichen Änderungen (Tarifeinigung)
  • Unterscheidung der Stundensätze der Hilfskräfte ohne (13,25 EUR) und mit Bachelor (13,83 EUR)
  • angepasstes Deckblatt/Verfügung
  • Aufnahme einer Probezeit & Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit
  • Aufnahme der Gültigkeit der Vertragsunterzeichnung in den Arbeitsvertrag
  • Aufnahme eines Unterschriftsfelds für den Fachvorgesetzten (FV)

Aus einer vom Studentischen Prorektor durchgeführten Umfrage haben wir zudem weitere Ideen entwickelt, um das Informationsangebot für Studentische Hilfskräfte zu erweitern. Wir informieren dazu rechtzeitig.

Bitte beachten Sie die neuen Stundensätze und die dynamisierte Anpassung auf die jeweils kommenden Erhöhungen bei Ihren Kalkulationen dadurch, dass Sie etwas Spielraum einplanen.

Ab sofort verwenden Sie bitte die neuen Vertragsmuster, schon vorbereitete reichen Sie gern ein, Sie müssen diese nicht ersetzen oder bereits übersandte Verträge neu einreichen. Wir werden die bereits geschlossenen Verträge automatisch an den neuen Stundensatz anpassen und die Änderungen dem Landesamt für Finanzen mitteilen. Ab 1.6. akzeptieren wir aber nur noch die neuen Verträge.

Für Fragen stehen Ihnen die Teams des Personalservices gerne beratend zur Verfügung.

Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice (S41) 
 


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